Garagenbrände
Garagen dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen. Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstell- oder Rumpelkammer genutzt werden. Die heißen Maschinenteile des Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar.
Deshalb in Kleingaragen (bis 30m²):
- Kein Benzin oder Dieselkraftstoff neben Tankinhalt und Reservekanister (max. 20 l) lagern.
- Keine Flüssiggasflaschen (Propan, Butan, Campinggas) aufbewahren.
- Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen und andere Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A1 auf ein Mindestmaß beschränken.
- Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21° C dürfen in Garagen nicht zum Reinigen verwendet werden.
- Stets auf Ordnung und Sauberkeit achten.
Besondere Vorsicht ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern.
Achtung: In Garagen dürfen öl- bzw. fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dichtschließenden Behältern auf sicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden. Für ausreichende Lüftung der Garage sorgen!
Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!
