Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation, deren Aufgabe es ist, bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d. h., Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen und zu bergen. Hauptaufgabe ist jedoch das Retten, das Priorität vor allen anderen Aufgaben hat.
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- Bekämpfung von Schadenfeuer
Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen
Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.
Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen.
Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften.
Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeit der Selbsthilfe.
Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen
Aus- und Fortbildung, Übungen
Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen
Mitwirkung in der Einsatzleitung bei Großschadensereignissen
Durchführung der Brandschau
Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen die in erhöhtem Maße brand- pder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnungen.
Bereich vorbeugender Brandschutz, z.B.:
Beratungstätigkeiten, Planbesprechungen
Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen
Überprüfungen von Löschwasserentnahmestellen
Überprüfungen von Aufstellflächen für die Feuerwehr
Abnahme und Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen
Brandschutzerziehung in Schulen und Kindergeräten
Technische Logistik, z.B.:
Überwachung / Ausführung von Wartungen, Pflege, Prüfung der Fahrzeuge und Geräte
Betrieb einer Atemschutzwerkstatt, Wartung von Atemschutzgeräten
Neben den oben genannten Pflichtaufgaben, kann die Feuerwehr auch einige freiwillige Aufgaben ausführen:
- Dienstleistungen für die Polizei
- Ausleuchten von Einsatzstellen
- Gestellung von Fahrzeugen und Geräten
- Beteiligung an Personensuche, Leichenbergung
- Weitere freiwillige Aufgaben, z.B.:
- Unterstützung von Sportveranstaltungen (Brandschutzdienst)
- Unterstützung von Großveranstaltungen (z.B. Gösselkirmes)
- Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen)
- Leistungsnachweise
- Martinszugbegleitung
- Sicherheitsdienste bei Feuerwerken und Osterfeuern



