Brandgefahr durch Laternen

Der Polizei wurden am letzten Wochenende vermehrt so genannte Himmelslaternen gemeldet. Es handelt sich dabei um leichte Papierballone, die in verschiedenen Formen im Handel angeboten werden und ursprünglich aus dem asiatischen Raum kommen. Sie werden durch eine brennbare Flüssigkeit, einen Docht oder eine Paste erwärmt und steigen dann auf eine Höhe von bis zu 500 m auf. Die ein bis zwei Meter großen Flugobjekte können bis zu einer halben Stunde in der Luft bleiben und bei starkem Wind größere Strecken zurücklegen. Genau darin sehen die Sicherheitsbehörden aber auch eine Problematik. Bei der momentanen Trockenheit bestehe erhöhte Brandgefahr, wenn die Laternen sich in Bäumen verfingen oder in Waldgebiete oder trockene Böschungen stürzten. Nicht selten meldeten sich auch besorgte Anrufern bei der Polizei und glaubten, Ufos am Himmel gesichtet zu haben. "Nach geltender Rechtsauffassung muss der Start der Laternen bei der Deutschen Flugsicherung angemeldet werden, in einigen Regierungsbezirken und in der Nähe von Flughäfen gilt ein generelles Verbot", teilt Polizeipressesprecher Schnieders mit.