Aus Wut und Zorn das Haus angesteckt

"Auf jeden Fall war es keine gute Ehe", beschrieb gestern eine 19-Jährige das Verhältnis ihrer Eltern. Denn immer wenn ihr Vater an den Wochenenden trank, wurde er gewalttätig. Am 31. Mai 2009 geriet das Familienleben endgültig aus den Fugen. An diesem Tag steckte der 51-Jährige das gemeinsam in Geseke gebaute Haus an. Gestern musste sich der Bürener vor dem Paderborner Landgericht verantworten.

"Er hat immer Randale gemacht", erinnerte sich seine 43 Jahre alte Frau und schilderte zeitweise weinend ihr viele Jahre währendes Martyrium. Immer habe ihr Mann an den Wochenenden getrunken und sei dann stets gewalttätig geworden. Sich von ihm endgültig zu trennen, schaffte die 43-Jährige erst 2006 mit Hilfe der Polizei und einem Amtsrichter. Der 51-Jährige musste fortan seiner Familie fernbleiben und ihr auch das geliebte Haus überlassen. Für ihn war das aber kein Grund zurückzustecken. Immer wieder belauerte er seine mittlerweile von ihm geschiedene Frau und die Kinder.

So auch am 31. Mai 2009. An diesem Tag hatte der Bürener sich bereits alkoholisiert auf den Weg nach Geseke gemacht, sich dort wohl über Stunden immer weiter in Rage gebracht und getrunken. "Aus Wut und Zorn", wie der Angeklagte gestern erklärte, übergoss er an diesem Tag gegen 23 Uhr die Rollläden des Hauses sowie zwei Türen mit Benzin und entzündete diesen Brandbeschleuniger.

Ihm sei bewusst gewesen, dass zu dieser Zeit vier Menschen in dem Haus waren und somit in Lebensgefahr gerieten, sagte er. Obschon die Personen, die sich in dem Haus aufhielten, zumindest körperlich unverletzt davonkamen und am Haus nur kleine Schäden zu beklagen waren, muss der 51-Jährige bitter büßen.

Das Gericht verhängte zweieinhalb Jahre Haft wegen schwerer Brandstiftung. Und das, obschon sich der Bürener mittlerweile in psychiatrische Behandlung begeben hat, um etwas gegen seine Alkoholsucht zu unternehmen. Diese therapeutischen Maßnahmen reichten nicht aus, befanden die Richter.

Ein Urteil, das Verteidiger Benedikt Klein nun genau unter die Lupe nehmen will. Er hatte dafür plädiert, seinen Mandanten zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen und als Auflage entsprechende Suchttherapien anzuordnen, "damit er seine Probleme in den Griff bekommt"