Es fehlt an Meldeanlagen

Brandschutz in Altenheimen: Überprüfung der von den Bewohnern eingebrachten Elektrogeräte liegt in der Verantwortung der Betreiber

Alle sieben Tage brennt irgendwo in der Republik eine Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung für Senioren. Pro Jahr sterben dabei laut Statistik durchschnittlich 20 Bewohner. Jeder dritte Brand wird von defekten, technischen Geräten wie implodierende Fernseher oder Heizdecken verursacht. Auch beim Großbrand in der Wameler "Seeufer-Residenz" war ein kaputter Fernseher Auslöser des Feuers. Zwar muss im Zuge der Planungen eines neuen oder umzubauenden Heimes ein umfassendes Brandschutzkonzept vorgelegt werden, eine Prüfungspflicht für von Bewohnern eingebrachte Geräte besteht von Seiten der Bauaufsicht indes nicht.

Ein gutes Brandschutzkonzept rettet Leben. Das weiß auch Frank Hoffmann von der Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionsschutz des Kreises Soest. "In ein solches Konzept gehören alle relevanten Maßnahmen von baulicher Seite hinein. Eine Überprüfung von Geräten der Bewohner liegt allerdings in der Verantwortung der Betreiber", sagt Frank Hoffmann. Ob diese überall und regelmäßig durchgeführt würden, könne er nicht verbindlich sagen.

"Wir können halt nicht alles kontrollieren", sagt Hoffmann. Bei regelmäßigen Brandschauen der Brandschutzdienststelle des Kreises Soest wird laut Hoffmann aber darauf geachtet, dass sämtliche Bestandteile eines Brandschutzkonzeptes auch von den jeweiligen Betreibern eingehalten werden. Zudem weist die Dienststelle auf potentielle Gefahrenquellen wie alte Fernseher, Lichterketten oder - insbesondere in der Adventszeit - Kerzen hin.

Ein weiteres Problem, weshalb es in Heimeinrichtungen immer wieder zu Großbränden kommt, ist die fehlende Rechtsgrundlage, die ein flächendeckendes Brandmeldesystem in Pflegeheimen vorschreibt, erläutert Hoffmann. Erst nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in 2004 unterlagen Seniorenbetreuungseinrichtungen der Krankenhausbauverordnung, die eine flächendeckende Brandmeldeanlage vorschreibt. Seit der Einführung des neuen Wohn- und Teilhabegesetzes in 2008 unterliegen Betreuungseinrichtungen für Senioren laut Hoffmann aber nicht mehr der Krankenhausbauverordnung. "Flächendeckende Meldeanlagen verlangen wir bei Neubauten aber weiterhin." Nur Nachforderungen könne man bei älteren Heimen nicht stellen.

Laut Andreas Friedrichs, Geschäftsführer der Pflegekonferenz, die für die Heimaufsicht bei den Altenheimen im Kreis Soest zuständig ist, war für die Wameler "Seeufer-Residenz" keine flächendeckende Brandmeldeanlage vorgeschrieben. Ob eine solche Anlage das Ausbreiten der Flammen hätte verhindern können, ist aber unklar.