Aufgaben der Feuerwehr

Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation, deren Aufgabe es ist bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, das heißt Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen, zu bergen und Brände zu löschen. Hauptaufgabe ist jedoch das Retten, das Priorität vor allen anderen Aufgaben hat. Die Aufgaben der Feuerwehr sind unter anderem im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geregelt.

Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Geseke sind

  • Bekämpfung von Schadenfeuer
  • Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen
    • Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.
  • Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen.
  • Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften.
  • Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeit der Selbsthilfe.
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen
  • Aus- und Fortbildung, Übungen
  • Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen
  • Mitwirkung in der Einsatzleitung bei Großschadensereignissen
  • Durchführung der Brandschau
    • Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnungen.
  • Vorbeugender Brandschutz
    • zum Beispiel Beratungstätigkeiten, Planbesprechungen, Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen, Überprüfungen von Löschwasserentnahmestellen, Überprüfungen von Aufstellflächen für die Feuerwehr, Abnahme und Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen, Brandschutzerziehung in Schulen und Kindergeräten
  • Technische Logistik
    • zum Beispiel die Überwachung oder Ausführung von Wartungen, Pflege, Prüfung der Fahrzeuge und Geräte
  • Betrieb einer Atemschutzwerkstatt, Wartung von Atemschutzgeräten

Freiwillige Aufgaben & Tätigkeiten

Neben den Pflichtaufgaben, kann die Feuerwehr auch einige freiwillige Aufgaben ausführen:

  • Dienstleistungen für die Polizei, wie zum Beispiel
    • das Ausleuchten von Einsatzstellen,
    • Gestellung von Fahrzeugen und Geräten,
    • Beteiligung an Personensuche oder Leichenbergung
  • die Unterstützung von Sportveranstaltungen (Brandschutzdienst),
  • Unterstützung von Großveranstaltungen (z.B. die jährliche Gösselkirmes)
  • Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen),
  • die Teilnahme oder Ausrichtung der Leistungsnachweise,
  • Martinszugbegleitung,
  • Sicherheitsdienste bei Feuerwerken und Osterfeuern