Organisationsstruktur

Nach § 3 Abs 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in NRW (BHKG) ist die Stadt Geseke verpflichtet, den örtlichen Verhältnissen entsprechend eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten.

Die Freiwillige Feuerwehr wird durch den Leiter der Feuerwehr und seinen beiden Stellvertretern geleitet. Unterstützung bekommen sie durch die Einheitsführungen der vier Einheiten, der Leitung der Jugendfeuerwehr sowie den einzelnen Fachbereichsleitungen.

Organigramm – Gesamtstruktur

Organigramm – Einzelstruktur Fachbereiche